Lehr- und Ausbildungsinhalte
nach der
Verordnung über
die Jäger-
und
Falknerprüfung
Niedersachsen i.d.F.
27.01.2020
- Wildlebende Tiere Deutschland => Haarwild, Federwild
- Ökologie, Biologie
- Verhalten und Bedürfnisse an den Lebensraum
- Populationsdynamik
- Besuch des Zoologischen Museums Hamburg
- Besuch des Wildparks Lüneburger Heide, Niendorf
schriftliche und
mündliche Prüfung, Sperrfach (Bestehen ist
Pflicht)
Jagdwaffen und Fanggeräte
- Jagdwaffenkunde
- Waffenarten
- Schusswaffen
- kalte / blanke Waffen
- Funktion, Technik, Innenballistik
- Handhabung
- Munition
- Arten, Verwendung
- Ballistik
- Fanggeräte
- Totfang / Lebendfang
- Fallenlehrgang (Teilnahmebescheinigung berechtigt
zur Fangjagd)
- Unfallverhütungsvorschriften
schriftliche und
mündlich-praktische Prüfung, Sperrfach (Bestehen ist Pflicht),
unsachgemäßer, die Sicherheit gefährdender Umgang mit der Waffe
während der Prüfung führt ausnahmslos zum
Nichtbestehen
Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
- Wechselwirkungen von Natur- und Artenschutz mit der
Biotopbewirtschaftung
- Biotopschutz und -gestaltung
- heimische Feldfrüchte, Pflanzen-, Baum- und Straucharten
- Ausübung der Jagd
- Methoden
- Verhalten
- Jagdeinrichtungen
- UVV
- Jagdsignale, Leitbrüche
- Wild- und Jagdschäden
- Jagdschutz
- Revierexkursionen mit und ohne Waffe, u. a.
- unterschiedliche Biotope, vorkommende Pflanzen-,
Baum- und Straucharten
- Arten der Jagdausübung
- Nutzung von Reviereinrichtungen
- Handhabung von Waffen und Munition während der
Jagdausübung
- besondere Jagdarten
schriftliche und
mündlich-praktische Prüfung, auch hier gilt: unsachgemäßer
Umgang mit der Waffe / Munition während der Prüfung führt
ausnahmslos zum Nichtbestehen
Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten,
Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
- Versorgung und Verwertung erlegten Wildes
- Methoden des Abfangens
- Aufbrechen
- Erkennen / Begutachtung der inneren Organe
- Probenentnahme
- Bedenkliche Merkmale
- Lagerung nach dem Aufbrechen
- praktisches eigenständiges Handeln im Rahmen der
Teilnahme an den Drückjagden
- Wildbrethygiene, Gewinnung tierischer Lebensmittel
- Begutachtung vor dem Schuss
- Kühlung, Lagerung und Hygienemaßnahmen
- Teile des Wildbrets und ihre Verwendung
- Eigenverbrauch und in den Verkehr bringen
- Besuch einer Wildkammer mit eigenständigem
Zerwirken
- Wildkrankheiten
- Erkennen und Meldepflichten
- Verwertbarkeit oder unschädliche Entsorgung
- Pflichten zur Beprobung vor der Verwertung
- Unterweisung zur Kundigen Person durch
Amtsveterinär (Teilnahmebescheinigung berechtigt zur
Probenentnahme am toten Wildkörper)
- Jagdhundewesen
- Rassen und ihre Einsatzmöglichkeiten
- Haltung und Ausbildung zur Brauchbarkeit
- Nachsuchenarbeit
- Prüfungswesen
- Lehrgang Sachkunde Hund mit schriftlicher und
praktischer Prüfung ("Hundeführerschein" berechtigt in
Niedersachsen zum Halten von Hunden)
- jagdliches Brauchtum, Jagdethik
schriftliche und
mündlich-praktische Prüfung, Hinweis: im Rahmen der
Jagdrechtsnovelle ist mit einer Änderung der Prüfungsordnung zu
rechnen. Dazu ist geplant, die Teilfächer Behandlung
erlegtes Wild, Wildbrethygiene und
Wildkrankheiten zu
Sperrfächern zu machen, dann gilt: Bestehen ist Pflicht, keine
Ausgleichsmöglichkeit
Jagdrecht und verwandtes Recht
- Jagdgesetze in der Gesetzgebung des Bundes und der
Länder
- Geschichte
- konkurrierende Gesetzgebung
- Bundesjagdgesetz, Niedersächsisches Jagdgesetz
- Gesetze zum
- Artenschutz
- Naturschutz
- Tierschutz
- rechtliche Bestimmungen zur Fangjagd
- Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung, Abfallrecht
- Lebensmittelrecht, EU-Vorschriften
- Strafrecht / Strafprozessrecht
- Notwehr und Nothilfe
- Notstand
- Jagdschutz
- Befugnisse
- Waffenrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Landschaftsordnung
- Niedersächsische Hundeverordnung
- Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.4
- vormals UVV Jagd
schriftliche und
mündliche Prüfung
- je 10 Trainingseinheiten mit je 2 Durchgängen unter
Anleitung der Schießausbilder
- mit der Büchse im hochwildtauglichen Kaliber (.308)
- auf die Rehbockscheibe in 100 m Entfernung
- stehend angestrichen
- erforderliche Leistung: mindestens 25 Ringe
bei 5 Schuss
- mit der Büchse im rehwildtauglichen Kaliber
- auf die bewegte Keilerscheibe (laufender
Keiler) in 50 m Entfernung
- stehend freihändig
- erforderliche Leistung: mindestens 2
Wertungstreffer bei 5 Schuss
- mit der Flinte auf dem Skeet-Stand
- auf 15 Wurfscheiben aus unterschiedlichen
Positionen (7 Stände)
- stehend freischwingend
- je 2 Schuss auf die Wurfscheibe
- erforderliche Leistung: mindestens 5
Treffer
- Zusatzangebot
- Schießen mit der Kurzwaffe
- keine Prüfungsdisziplin
Schießprüfung in allen
Disziplinen mit je einem Durchgang, wird die geforderte
Leistung nicht erbracht, ist für die jeweilige Disziplin ein
Wiederholungsdurchgang gestattet. Wird dann die Leistung
ebenfalls nicht erbracht, ist die gesamte Schießprüfung nicht
bestanden. Während der gesamten Schießprüfung gilt:
unsachgemäßer, die Sicherheit gefährdender Umgang mit der Waffe
/ Munition führt ausnahmslos zum Nichtbestehen der
Jägerprüfung.