Fachgebiet 1
Dem Jagdrecht unterliegende Wildarten und andere frei lebende Tiere
schriftliche und mündliche Prüfung, Sperrfach (Bestehen ist Pflicht)
Fachgebiet 2
Jagdwaffen und Fanggeräte
schriftliche und mündlich-praktische Prüfung, Sperrfach (Bestehen ist Pflicht), unsachgemäßer, die Sicherheit gefährdender Umgang mit der Waffe während der Prüfung führt ausnahmslos zum Nichtbestehen
Fachgebiet 3
Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
schriftliche und
mündlich-praktische Prüfung, auch hier gilt: unsachgemäßer
Umgang mit der Waffe / Munition während der Prüfung führt
ausnahmslos zum Nichtbestehen
Fachgebiet 4
Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
schriftliche und
mündlich-praktische Prüfung, Hinweis: im Rahmen der
Jagdrechtsnovelle ist mit einer Änderung der Prüfungsordnung zu
rechnen. Dazu ist geplant, die Teilfächer Behandlung
erlegtes Wild, Wildbrethygiene und
Wildkrankheiten zu
Sperrfächern zu machen, dann gilt: Bestehen ist Pflicht, keine
Ausgleichsmöglichkeit
Fachgebiet 5
Jagdrecht und verwandtes Recht
schriftliche und
mündliche Prüfung
Jagdliches Schießen
Schießanlage Garlstorf
Schießprüfung in allen
Disziplinen mit je einem Durchgang, wird die geforderte
Leistung nicht erbracht, ist für die jeweilige Disziplin ein
Wiederholungsdurchgang gestattet. Wird dann die Leistung
ebenfalls nicht erbracht, ist die gesamte Schießprüfung nicht
bestanden. Während der gesamten Schießprüfung gilt:
unsachgemäßer, die Sicherheit gefährdender Umgang mit der Waffe
/ Munition führt ausnahmslos zum Nichtbestehen der
Jägerprüfung.