Vorbereitung auf die Jägerprüfung

Lehrinhalte

Lehr- und Ausbildungsinhalte nach der Verordnung über die Jäger- und  Falknerprüfung Niedersachsen i.d.F. 27.01.2020

Fachgebiet 1

Dem Jagdrecht unterliegende Wildarten und andere frei lebende  Tiere

  • Wildlebende Tiere Deutschland => Haarwild, Federwild
  • Ökologie, Biologie
  • Verhalten und Bedürfnisse an den Lebensraum
  • Populationsdynamik
  • Besuch des Zoologischen Museums Hamburg
  • Besuch des Wildparks Lüneburger Heide, Niendorf

schriftliche und mündliche Prüfung, Sperrfach (Bestehen ist Pflicht)

Fachgebiet 2                                                            

Jagdwaffen und Fanggeräte

  • Jagdwaffenkunde
  • Waffenarten
    • Schusswaffen
    • kalte / blanke Waffen
    • Funktion, Technik, Innenballistik
    • Handhabung
  • Munition
    • Arten, Verwendung
    • Ballistik
  • Fanggeräte
    • Totfang / Lebendfang
    • Fallenlehrgang (Teilnahmebescheinigung berechtigt zur Fangjagd)
  • Unfallverhütungsvorschriften

schriftliche und mündlich-praktische Prüfung, Sperrfach (Bestehen ist Pflicht), unsachgemäßer, die Sicherheit gefährdender Umgang mit der Waffe während der Prüfung führt ausnahmslos zum Nichtbestehen

Fachgebiet 3 

Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb

  • Wechselwirkungen von Natur- und Artenschutz mit der Biotopbewirtschaftung
  • Biotopschutz und -gestaltung
  • heimische Feldfrüchte, Pflanzen-, Baum- und Straucharten
  • Ausübung der Jagd
    • Methoden
    • Verhalten
    • Jagdeinrichtungen
    • UVV
  • Jagdsignale, Leitbrüche
  • Wild- und Jagdschäden
  • Jagdschutz
  • Revierexkursionen mit und ohne Waffe, u. a.
    • unterschiedliche Biotope, vorkommende Pflanzen-, Baum- und Straucharten
    • Arten der Jagdausübung
    • Nutzung von Reviereinrichtungen
    • Handhabung von Waffen und Munition während der Jagdausübung
  • besondere Jagdarten
    • Jagd mit dem Greif

schriftliche und mündlich-praktische Prüfung, auch hier gilt: unsachgemäßer Umgang mit der Waffe / Munition während der Prüfung führt ausnahmslos zum Nichtbestehen

Fachgebiet 4  

Behandlung des erlegten Wildes,  Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches  Brauchtum

  • Versorgung und Verwertung erlegten Wildes
    • Methoden des Abfangens
    • Aufbrechen
    • Erkennen / Begutachtung der inneren Organe
    • Probenentnahme
    • Bedenkliche Merkmale
    • Lagerung nach dem Aufbrechen
    • praktisches eigenständiges Handeln im Rahmen der Teilnahme an den Drückjagden
  • Wildbrethygiene, Gewinnung tierischer Lebensmittel
    • Begutachtung vor dem Schuss
    • Kühlung, Lagerung und Hygienemaßnahmen
    • Teile des Wildbrets und ihre Verwendung
    • Eigenverbrauch und in den Verkehr bringen
    • Besuch einer Wildkammer mit eigenständigem Zerwirken
  • Wildkrankheiten
    • Erkennen und Meldepflichten
    • Verwertbarkeit oder unschädliche Entsorgung
    • Pflichten zur Beprobung vor der Verwertung
    • Unterweisung zur Kundigen Person durch Amtsveterinär (Teilnahmebescheinigung berechtigt zur Probenentnahme am toten Wildkörper)
  • Jagdhundewesen
    • Rassen und ihre Einsatzmöglichkeiten
    • Haltung und Ausbildung zur Brauchbarkeit
    • Nachsuchenarbeit
    • Prüfungswesen
    • Lehrgang Sachkunde Hund mit schriftlicher und praktischer Prüfung ("Hundeführerschein" berechtigt in Niedersachsen zum Halten von Hunden)
  • jagdliches Brauchtum, Jagdethik

schriftliche und mündlich-praktische Prüfung, Hinweis: im Rahmen der Jagdrechtsnovelle ist mit einer Änderung der Prüfungsordnung zu rechnen. Dazu ist geplant, die Teilfächer Behandlung erlegtes Wild, Wildbrethygiene und Wildkrankheiten zu Sperrfächern zu machen, dann gilt: Bestehen ist Pflicht, keine Ausgleichsmöglichkeit

Fachgebiet 5 

Jagdrecht und verwandtes Recht

  • Jagdgesetze in der Gesetzgebung des Bundes und der Länder
    • Geschichte
    • konkurrierende Gesetzgebung
  • Bundesjagdgesetz, Niedersächsisches Jagdgesetz
  • Gesetze zum
    • Artenschutz
    • Naturschutz
    • Tierschutz
  • rechtliche Bestimmungen zur Fangjagd
  • Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung, Abfallrecht
  • Lebensmittelrecht, EU-Vorschriften
  • Strafrecht / Strafprozessrecht
    • Notwehr und Nothilfe
    • Notstand
    • Jagdschutz
    • Befugnisse
  • Waffenrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Landschaftsordnung
  • Niedersächsische Hundeverordnung
  • Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.4 - vormals UVV Jagd

schriftliche und mündliche Prüfung

Jagdliches Schießen 

Schießanlage Garlstorf

  • je 10 Trainingseinheiten mit je 2 Durchgängen unter Anleitung der Schießausbilder
    • mit der Büchse im hochwildtauglichen Kaliber (.308)
      • auf die Rehbockscheibe in 100 m Entfernung
      • stehend angestrichen
      • erforderliche Leistung: mindestens 25 Ringe bei 5 Schuss
    • mit der Büchse im rehwildtauglichen Kaliber
      • auf die bewegte Keilerscheibe (laufender Keiler) in 50 m Entfernung
      • stehend freihändig
      • erforderliche Leistung: mindestens 2 Wertungstreffer bei 5 Schuss
    • mit der Flinte auf dem Skeet-Stand
      • auf 15 Wurfscheiben aus unterschiedlichen Positionen (7 Stände)
      • stehend freischwingend
      • je 2 Schuss auf die Wurfscheibe
      • erforderliche Leistung: mindestens 5 Treffer
    •  Zusatzangebot
      • Schießen mit der Kurzwaffe
      • keine Prüfungsdisziplin

Schießprüfung in allen Disziplinen mit je einem Durchgang, wird die geforderte Leistung nicht erbracht, ist für die jeweilige Disziplin ein Wiederholungsdurchgang gestattet. Wird dann die Leistung ebenfalls nicht erbracht, ist die gesamte Schießprüfung nicht bestanden. Während der gesamten Schießprüfung gilt: unsachgemäßer, die Sicherheit gefährdender Umgang mit der Waffe / Munition führt ausnahmslos zum Nichtbestehen der Jägerprüfung.