Vorbereitung auf die Jägerprüfung

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an meinem Seminar unterliegt folgenden Bedingungen

1. Mit der unterzeichneten Anmeldung entsteht ein verbindliches Teilnahmeangebot. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots kommt der Vertrag zur Teilnahme zustande.

2. Anwärter auf den Jugendjagdschein sind mit Stichtag des Seminarbeginns 15 Jahre alt und haben das schriftliche Einverständnis der / des Erziehungsberechtigten.

3. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin besitzt ausreichende körperliche und geistige Fähigkeiten, die in der Jägerprüfung - insbesondere in den praktischen Teilen und der Schießprüfung - zu fordernden Leistungen zu erbringen.

4. Erkrankte Teilnehmer sind zu den Präsenzveranstaltungen nicht zugelassen, solange eine Ansteckungsgefahr für andere besteht.

5. Neben der Seminarleitung besitzen die Ausbilder und Referenten Hausrecht. Ihren Weisungen zum Seminarablauf insbesondere zu den Sicherheitsbestimmungen während der Ausbildung sind Folge zu leisten. Grobe Zuwiderhandlungen - insbesondere die Sicherheit gefährdendes Verhalten im Zusammenhang mit der Ausbildung an der Waffe - können den Ausschluss vom Seminar zur Folge haben.

6. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin trägt durch eigenes Verhalten und Lernbereitschaft zu einem respektvollen Umgang miteinander und zu einem geordneten Unterrichts- und Ausbildungsablauf bei.

7. Teilnehmer(innen), denen die Untere Jagdbehörde aufgrund ihrer Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Person keine Zulassung zur Jägerprüfung erteilt, werden  von der weiteren Seminarteilnahme ausgeschlossen. Sind dem Teilnehmer die Gründe, die gegen die erforderliche Zuverlässigkeit sprechen, bereits zu Seminarbeginn bekannt oder hätte er / sie davon Kenntnis haben können, erfolgt keine Erstattung der bis dahin geleisteten Seminargebühren. Als Gründe, die gegen die Zuverlässigkeit sprechen kommen u. a. in Betracht: negative Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, des Verfassungsschutzamtes, des staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und der örtlichen Polizeibehörde.