Vorbereitung auf die Jägerprüfung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

Informationspflichten gem. §§ 312 a ff. BGB und Art 246 EGBGB

1.

Jagdscheinseminar Gampe

Inhaber Volker Gampe

Große Straße 22

21357 Bardowick

Tel. 0176 38736773

2.

Das Jagdscheinseminar Gampe bietet im Präsenzunterricht die Durchführung der theoretischen und praktischen Schulung prüfungsrelevanter Inhalte zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen an. Die theoretischen Schulungen finden in Form eines Feierabendseminars an bekannt gegebenen Wochentagen statt. Die praktischen Unterweisungen finden als Outdoorveranstaltungen an Wochenenden statt. Zusätzlich sind die Teilnahmen an den Lehrgängen "Erwerb der Fangjagdberechtigung", "Sachkunde Hund nach der Niedersächsischen HundeVO" und zur "Kundigen Person" Bestandteil des Seminars. Ein Vertrag kommt mit dem Eingang einer Anmeldebestätigung bei dem Kunden / der Kundin zustande.

3.

Der Vertrag endet mit der Teilnahme an der auf das Seminar folgenden Jägerprüfung vor der Unteren Jagdbehörde Lüneburg.

4.

Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich vor, im Falle durch äussere Umstände eintretende Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.

5.

Der Gesamtpreis des Seminars beträgt 2.150,00 €. Hierin nicht enthalten sind die Kosten für aufzuwendende Munition während der Schießausbildung.

6.

Über den für das Seminar genannten Preis fallen Kosten für den Munitionsverbrauch an. Deren Höhe richtet sich nach einer aktuell verhandelten Sammelbestellung und ist direkt an den Vertreiber zu entrichten. Das Jagdscheinseminar Gampe ist bemüht, gemessen an Qualität und Preis das jeweils günstigste Angebot auszuhandeln. Zu beachten ist, dass über die Seminarbeschreibung hinausgehende Kosten nicht enthalten sind, z. B. Fahrtkosten, Verpflegung,  zusätzliche Schießtermine und Munition hierfür.

7.

Die Zahlung der Seminargebühr erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:

Postbank

Empfänger Volker Gampe

DE77 3701 0050 0999 4585 06

BIC  PBNKDEFF

Die Seminargebühr ist in Form einer Anzahlung in Höhe von 650,00 € unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und einer Restzahlung in Höhe von 1.500,00 € zum 15.01. des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres zu entrichten.

Die Leistung wird in dem in der Seminarbeschreibung angegebenen Umfang in dem bekannt gegebenen Zeitraum erbracht.

8.

Dem Kunden / der Kundin steht ein Widerrufsrecht zu. Inhalt und Umfang des Widerrufsrechts sind in nachstehender Widerrufsbelehrung aufgeführt.

9.

Die vorgenannten Preise gelten bis zum Beginn des jeweiligen Seminars.

Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Jagdscheinseminar Gampe
Große Straße 22
21357 Bardowick
E-Mail: info@jagdscheinseminar-gampe.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen des Widerrufs mit dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihr Jagdscheinseminar Gampe

Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Übersendung des ausgefüllten und vom Kunden / von der Kundin – bei minderjährigen von den Erziehungsberechtigten – unterschriebenen Antragsformulars an das Jagdscheinseminar Gampe ist das Angebot des Kunden / der Kundin für die Teilnahme an dem angebotenen Seminar verbindlich. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Übersendung einer Anmeldebestätigung.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der theoretischen und praktischen Schulung prüfungsrelevanter Inhalte zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen. Zusätzlich sind die Teilnahmen an den Lehrgängen "Erwerb der Fangjagdberechtigung", "Sachkunde Hund nach der Niedersächsischen HundeVO" und zur "Kundigen Person" Bestandteil des Seminars. Ein Vertrag kommt mit dem Eingang einer Anmeldebestätigung bei dem Kunden / der Kundin zustande. Darüber hinaus wird durch das Jagdscheinseminar Gampe nur eine Unterstützung für die Anmeldung zur Jägerprüfung geleistet. Das Jagdscheinseminar Gampe  hat weder Einfluss auf das Bestehen der Jagdprüfung noch darauf, dass der Kunde / die Kundin die erforderliche Zuverlässigkeit für die Jagdprüfung besitzt und zu einer Prüfung zugelassen wird.

§ 3 Leistungen des Jagdscheinseminars Gampe

(1) Theoretischer und praktischer Unterricht
Das Jagdscheinseminar Gampe bietet den Teilnehmern/innen eine auf die Prüfungsanforderungen in Niedersachsen ausgerichtete theoretische und praxisbezogene Ausbildung. Das Jagdscheinseminar Gampe passt auf der Grundlage eigener, langjähriger Erfahrungen die Unterrichtsgestaltung dem jeweiligen Lernziel und den Erfordernissen der Teilnehmer an.

(2) Lehrmaterialien
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Seminars erhalten im Rahmen des Lehrgangs von dem Jagdscheinseminar Gampe:

  • ggf. Skripte zu den prüfungsrelevanten Fächern
  • Heintges Grundausstattung Jagd Print und digital
  • Lehrbuch Blase, Die Jägerprüfung

Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die das Seminar wiederholen, erhalten dieses Schulungsmaterial nicht. Das Jagdscheinseminar Gampe geht davon aus, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin in dem vorherigen Seminar entsprechendes Schulungsmaterial erhalten hat.
Das Leistungsangebot des Jagdscheinseminars Gampe umfasst für die Zeit ab Beginn des Seminars ferner ein einjähriges Abonnement einer jagdlichen Zeitschrift. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann zwischen zwei angebotenen Zeitschriften wählen.
Bitte beachten Sie: Das Abonnement ist auf ein Jahr befristet. Es erfolgt keine automatische Verlängerung. Der Zeitschriftenverlag wird sich mit Ablauf dem Bezugsjahres mit dem Abonnenten / der Abonnentin in Verbindung setzten.
Für den Zeitraum des Lehrgangs werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zum Zwecke der Ausbildung zur Verfügung gestellt:

  • Lehrpräparate
  • Waffen für die anschauliche Waffenhandhabung und für die praktische Schießausbildung.

(3) Zusätzliche Leistung bei Nichtbestehen der Jägerprüfung
Das Jagdscheinseminar Gampe ist überzeugt von der Qualität seines Angebotes und seiner Ausbildung. Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin trotz aller gemeinsamer Bemühungen, den Teilnehmer / die Teilnehmerin erfolgreich auf die Jägerprüfung vorzubereiten, die Jägerprüfung nicht bestehen, gewährt das Jagdscheinseminar Gampe dem Teilnehmer / der Teilnehmerin folgende Leistungen:

  • Kostenlose Nachschulung in den nicht bestandenen Prüfungsfächern. Hierin nicht enthalten sind gegebenenfalls erneut anfallende Schießkosten (z.B. Schießgebühren, Munition etc.). Diese sind vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin zu tragen.
  • Prüfungswiederholung zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Dieses Angebot umfasst nicht die erneut anfallenden Prüfungskosten. Diese sind vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin zu tragen.

Zu den gemeinsamen Bemühungen gehört auch, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die untenstehend beschriebenen Obliegenheiten einhält.

§ 4 Zeit und Ort der Lehrgangsdurchführung
(1) Beginn, Dauer und Beendigung des Kurses ergeben sich aus der Beschreibung des Seminars. Die Seminardauer beträgt in der Regel etwa 8 Monate. Der Ort der Schulung ergibt sich ebenfalls aus der Seminarbeschreibung.
(2) Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich situations- und ausbildungsangepasste Änderungen im Ausbildungsverlauf oder in den Örtlichkeiten (z.B. Schießtermine, Wahl des Schießstandes, Besuch eines Ausbildungsreviers, etc.) vor.

§ 5 Lehrpersonal
Die theoretische und/oder praktische Schulung wird durch vom Jagdscheinseminar Gampe gestellte Dozenten und Ausbilder gewährleistet. Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich sich vor, auch während eines laufenden Kurses das Lehrpersonal zu wechseln, wenn es zur Erreichung des Ausbildungsziels zweckdienlich erscheint.

§ 6 Änderung der Leistungszeit
(1) Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich vor, die Durchführung der Schulung zu ändern, wenn bis spätestens 14 Kalendertage vor vereinbartem Kursbeginn:

  • weniger als zehn Anmeldungen eingegangen sind;
  • seitens der Prüfungskommission zugesagte Prüfungstermine abgesagt wurden;
  • die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit des Schießstandes aufgrund höherer Gewalt nicht gewährleistet ist;
  • der Kurs wegen höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehender Räumlichkeiten oder nicht zur Verfügung stehenden Lehrpersonals nicht durchgeführt werden kann.

(2) Im Fall einer Änderung der Leistungszeit hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Recht, sich für einen späteren gleichwertigen Kurs anzumelden. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

§ 7 Informationspflicht des Teilnehmers / der Teilnehmerin
(1) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, dem Jagdscheinseminar Gampe vor Kursbeginn Einschränkungen oder Umstände physischer oder psychischer Art mitzuteilen, die für die Sicherheit des Teilnehmern / der Teilnehmerin oder anderen Teilnehmern, des Lehrpersonals oder anderer Personen während der Unterrichtsdurchführung, insbesondere der praktischen Schießausbildung, von Bedeutung sein können (z.B. Epilepsie, Asthma, Herz-/Kreislaufschwächen, Allergien gegen Lebensmittel oder z.B. Bienenstiche, Depressionen oder Angstzustände etc.) oder vom Jagdscheinseminar Gampe während der Unterrichtsdurchführung oder möglicherweise während der Jägerprüfung besonders berücksichtigt werden sollen.

(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, dem Jagdscheinseminar Gampe Umstände mitzuteilen, aus den sich Gründe zur Verneinung der erforderlichen Zuverlässigkeit oder Eignung nach Überprüfung durch die zuständige Behörde (BJagdG, WaffG) ergeben können. Als Gründe, die gegen die Zuverlässigkeit sprechen kommen u. a. in Betracht: negative Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, des Verfassungsschutzamtes, des staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und der örtlichen Polizeibehörde.

§ 8 Beibringung des Antrages zur Zulassung zur Jägerprüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheins durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin
(1) Wesentliche Grundlage zur Teilnahme an der Jägerprüfung ist das Vorlegen eines Antrages auf Erstzulassung zur Jägerprüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheines des Landkreises Lüneburg des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat spätestens zum 15. Januar des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres den Antrag einzureichen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein und darf am Tag der Prüfung nicht älter als 6 Monate sein. Der Antrag muss im Original vorliegen. Die Zurverfügungstellung und hierfür entstehende Kosten obliegen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin.
(3) Ein Antrag auf Erstzulassung zur Jägerprüfung wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt.

(4) Antragsteller(innen), die nicht im Landkreis Lüneburg mit Hauptwohnsitz wohnhaft sind, haben die erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde selbst zu veranlassen.

§ 9 Mitwirkungsobliegenheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Für den Teilnehmer / die Teilnehmerin besteht die Obliegenheit, regelmäßig an dem Unterricht in guter körperlicher Verfassung teilzunehmen, dem Unterricht konzentriert zu folgen und intensiv und aktiv mitzuarbeiten sowie durch sein soziales Verhalten in der Gruppe und gegenüber dem Lehrpersonal zu einem störungsfreien und harmonischen Unterrichtsablauf beizutragen.

§ 10 Obliegenheiten des Jagdscheinseminars Gampe
(1) Das Jagdscheinseminar Gampe gibt keine Erfolgsgarantie für das Bestehen der Jägerprüfung.
(2) Das Jagdscheinseminar Gampe wird aufgrund der langjährigen Erfahrungen eine optimale Prüfungsvorbereitung bieten.
(3) Ferner übernimmt das Jagdscheinseminar Gampe ebenfalls nicht die Gewähr dafür, dass sowohl die Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzamtes sowie des Einwohnermeldeamtes fristgerecht und rechtzeitig bearbeitet werden. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist für die Rechtzeitigkeit des Vorliegens der erforderlichen Unterlagen zur Zulassung zur Jagdprüfung selbst verantwortlich.
(4) Das Jagdscheinseminar Gampe leitet die Prüfungsgebühr für die Teilnahme an der Jägerprüfung an den zuständigen Landkreis Lüneburg weiter, sobald die Seminargebühr von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin vollständig entrichtet worden ist.

§ 11 Preis
Der Preis des Seminars ergibt sich aus der von dem Jagdscheinseminar Gampe dargestellten Seminarbeschreibung. Die Seminargebühr setzt sich zusammen aus:

  • der Lehrgangsgebühr
  • Kostenpauschalen (Lehrmaterial, Schießstandgebühr, Nutzung der Lehrreviere, Haftpflichtversicherung, Fangjagdseminar, Hundeführerschein, Schulung zur Kundigen Person etc.) und
  • der Prüfungsgebühr

Zu beachten ist, dass Kosten für Munition, Fahrtkosten, ggf. fällige Eintrittsgelder und Fahrtkosten nicht vom Seminarpreis erfasst sind. Die für die Schießausbildung erforderliche Munition wird in Sammelbestellung gemessen an Qualität und Preis zum jeweils günstigsten Angebot geordert, bis zum Verbrauch gemäß waffenrechtlichen Bestimmungen gelagert und ohne Aufschlag den Teilnehmer(inne)n zur Verfügung gestellt. Der/die Teilnehmer entrichtet den für ihn / sie anteiligen Betrag direkt an den Vertreiber.

§ 12 Vorleistungspflicht des Teilnehmern / der Teilnehmerin und Fälligkeit
Eine Anzahlung in Höhe von 650,00 € des Gesamtbetrages wird 10 Kalendertage nach Absendung der Anmeldebestätigung fällig. Die Restzahlung in Höhe von 1.500,00 € wird am 03. Januar des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres fällig.

§ 13 Vergütung bei Nicht-Teilnahme am Unterricht
Nimmt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin an den angebotenen theoretischen oder praktischen Unterrichts- / Ausbildungseinheiten, gleich aus welchen Gründen, nicht teil, sind die vereinbarte Lehrgangsgebühr und die Kostenpauschalen dennoch zu entrichten. Ein Anspruch auf Freistellung bzw. Erstattung besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen können nach Absprache mit dem Jagdscheinseminar Gampe für das nachfolgende Seminar angerechnet werden.

§ 14 Rücktritt bzw. Kündigung
(1) Der Rücktritt oder die Kündigung des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist ausgeschlossen, soweit deren Grund nicht in einer von dem Jagdscheinseminar Gampe zu vertretenden Pflichtverletzung gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin besteht. Die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
(2) Bei Vorliegen einer Erkrankung, gravierender beruflicher Gründe oder schwerwiegender familiärer Gründe kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin an einem nachfolgenden Seminar teilnehmen, die geleisteten Zahlungen werden darauf angerechnet. Bei einem Rücktritt aufgrund schwerwiegender Erkrankung ist ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen. Gravierende berufliche oder schwerwiegende familiäre Gründe sind glaubhaft zu machen.
(3) Erfolgt der Rücktritt vor dem 03. Januar des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres und erklärt der Teilnehmer / die Teilnehmerin, nicht das Angebot zur Teilnahme an dem nachfolgenden Seminar wahrnehmen zu wollen, erhebt das Jagdscheinseminar Gampe eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % der Seminargebühr exklusive der Prüfungsgebühr. Sind bereits Zahlungen erfolgt, wird die Aufwandspauschale von dem Gutschriftbetrag abgezogen. Bestehendes Guthaben wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin erstattet.  

(4) Teilnehmer(innen), denen die Untere Jagdbehörde aufgrund ihrer Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Person keine Zulassung zur Jägerprüfung erteilt, werden  von der weiteren Seminarteilnahme ausgeschlossen. Sind dem / der Teilnehmer(in) die Gründe, die gegen die erforderliche Zuverlässigkeit sprechen, bereits zu Seminarbeginn bekannt oder hätte er / sie davon Kenntnis haben können und hat er sie entgegen seiner Mitteilungspflicht verschwiegen (§ 7 der AGB), erfolgt keine Erstattung der bis dahin geleisteten Seminargebühren.                                                                                                                                              

(5) Erfolgt der Rücktritt nach dem 02. Januar des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres und erklärt der Teilnehmer / die Teilnehmerin, nicht das Angebot zur Teilnahme an dem nachfolgenden Seminar wahrnehmen zu wollen, erfolgt keine Erstattung der Seminargebühr.

§ 15 Haftung
(1) Die Parteien haften einander im Falle von Arglist und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, für Ansprüche aufgrund gesetzlicher Produkthaftung und für Personenschäden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Jagdscheinseminars Gampe oder einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
(3) Das Jagdscheinseminar Gampe übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Teilnehmern / Teilnehmerinnen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die an oder durch vom / von der Teilnehmer / Teilnehmerin zum Seminar oder sonstigen Veranstaltungen des Jagdscheinseminars mitgebrachten Waffen, Munition, Ferngläsern und dergleichen verursacht werden. Der / die Teilnehmer / Teilnehmerin stellt das Jagdscheinseminar Gampe von Schadenersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer/innen oder Dritter für vom / von der Teilnehmer/in allein verursachten Schäden frei.
(4) Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Jangdscheinseminar Gampe sind ausgeschlossen, soweit die Durchführung des Seminars aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird.

§ 16 Bild – und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Jagdscheinseminars Gampe gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann das Jagdscheinseminar Gampe den Teilnehmer / die Teilnehmerin von dem weiteren Unterricht ausschließen.
Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich vor, Bilder oder Videos der Lehrgangsteilnehmer, die im Zusammenhang mit der Ausbildung gemacht werden, für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen oder in Einzelfällen im Internet zu veröffentlichen. Diesbezüglich wird das Jagdscheinseminar Gampe eine gesonderte freiwillige Einwilligungserklärung des jeweils betreffenden Teilnehmers einholen.

§ 17 Persönliche Daten
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass seine / ihre Daten zur Bearbeitung und Verwaltung EDV-technisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die Prüfungskommission und den Deutschen Landwirtschaftsverlag zur Versendung einer Zeitschrift.