Informationspflichten gem. §§ 312 a ff. BGB und Art 246 EGBGB
1.
Jagdscheinseminar Gampe
Inhaber Volker Gampe
Große Straße 22
21357 Bardowick
Tel. 0176 38736773
2.
Das Jagdscheinseminar Gampe bietet im Präsenzunterricht die Durchführung der theoretischen und praktischen Schulung prüfungsrelevanter Inhalte zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen an. Die theoretischen Schulungen finden in Form eines Feierabendseminars an bekannt gegebenen Wochentagen statt. Die praktischen Unterweisungen finden als Outdoorveranstaltungen an Wochenenden statt. Zusätzlich sind die Teilnahmen an den Lehrgängen "Erwerb der Fangjagdberechtigung", "Sachkunde Hund nach der Niedersächsischen HundeVO" und zur "Kundigen Person" Bestandteil des Seminars. Ein Vertrag kommt mit dem Eingang einer Anmeldebestätigung bei dem Kunden / der Kundin zustande.
3.
Der Vertrag endet mit der Teilnahme an der auf das Seminar folgenden Jägerprüfung vor der Unteren Jagdbehörde Lüneburg.
4.
Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich vor, im Falle durch äussere Umstände eintretende Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.
5.
Der Gesamtpreis des Seminars beträgt 2.150,00 €. Hierin nicht enthalten sind die Kosten für aufzuwendende Munition während der Schießausbildung.
6.
Über den für das Seminar genannten Preis fallen Kosten für den Munitionsverbrauch an. Deren Höhe richtet sich nach einer aktuell verhandelten Sammelbestellung und ist direkt an den Vertreiber zu entrichten. Das Jagdscheinseminar Gampe ist bemüht, gemessen an Qualität und Preis das jeweils günstigste Angebot auszuhandeln. Zu beachten ist, dass über die Seminarbeschreibung hinausgehende Kosten nicht enthalten sind, z. B. Fahrtkosten, Verpflegung, zusätzliche Schießtermine und Munition hierfür.
7.
Die Zahlung der Seminargebühr erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:
Postbank
Empfänger Volker Gampe
DE77 3701 0050 0999 4585 06
BIC PBNKDEFF
Die Seminargebühr ist in Form einer Anzahlung in Höhe von 650,00 € unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und einer Restzahlung in Höhe von 1.500,00 € zum 15.01. des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres zu entrichten.
Die Leistung wird in dem in der Seminarbeschreibung angegebenen Umfang in dem bekannt gegebenen Zeitraum erbracht.
8.
Dem Kunden / der Kundin steht ein Widerrufsrecht zu. Inhalt und Umfang des Widerrufsrechts sind in nachstehender Widerrufsbelehrung aufgeführt.
9.
Die vorgenannten Preise gelten bis zum Beginn des jeweiligen Seminars.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Jagdscheinseminar Gampe
Große Straße 22
21357 Bardowick
E-Mail: info@jagdscheinseminar-gampe.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die
von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen des Widerrufs mit
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ihr Jagdscheinseminar Gampe
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Übersendung des ausgefüllten und vom Kunden / von der
Kundin – bei minderjährigen von den Erziehungsberechtigten –
unterschriebenen Antragsformulars an das Jagdscheinseminar
Gampe ist das Angebot des Kunden / der Kundin für die Teilnahme
an dem angebotenen Seminar verbindlich. Die Annahme des
Angebots erfolgt durch Übersendung einer Anmeldebestätigung.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der theoretischen
und praktischen Schulung prüfungsrelevanter Inhalte zur
Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen. Zusätzlich
sind die Teilnahmen an den Lehrgängen "Erwerb der
Fangjagdberechtigung", "Sachkunde Hund nach der
Niedersächsischen HundeVO" und zur "Kundigen Person"
Bestandteil des Seminars. Ein Vertrag kommt mit dem Eingang
einer Anmeldebestätigung bei dem Kunden / der Kundin zustande.
Darüber hinaus wird durch das Jagdscheinseminar Gampe nur eine
Unterstützung für die Anmeldung zur Jägerprüfung geleistet. Das
Jagdscheinseminar Gampe hat weder Einfluss auf das
Bestehen der Jagdprüfung noch darauf, dass der Kunde / die
Kundin die erforderliche Zuverlässigkeit für die Jagdprüfung
besitzt und zu einer Prüfung zugelassen wird.
§ 3 Leistungen des Jagdscheinseminars
Gampe
(1) Theoretischer und praktischer
Unterricht
Das Jagdscheinseminar Gampe bietet den Teilnehmern/innen eine
auf die Prüfungsanforderungen in Niedersachsen ausgerichtete
theoretische und praxisbezogene Ausbildung. Das
Jagdscheinseminar Gampe passt auf der Grundlage eigener,
langjähriger Erfahrungen die Unterrichtsgestaltung dem
jeweiligen Lernziel und den Erfordernissen der Teilnehmer an.
(2) Lehrmaterialien
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Seminars erhalten im
Rahmen des Lehrgangs von dem Jagdscheinseminar Gampe:
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die das Seminar wiederholen,
erhalten dieses Schulungsmaterial nicht. Das Jagdscheinseminar
Gampe geht davon aus, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin in
dem vorherigen Seminar entsprechendes Schulungsmaterial
erhalten hat.
Das Leistungsangebot des Jagdscheinseminars Gampe umfasst für
die Zeit ab Beginn des Seminars ferner ein einjähriges
Abonnement einer jagdlichen Zeitschrift. Der Teilnehmer / die
Teilnehmerin kann zwischen zwei angebotenen Zeitschriften
wählen.
Bitte beachten Sie: Das Abonnement ist auf ein Jahr befristet.
Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Der Zeitschriftenverlag wird sich mit Ablauf dem Bezugsjahres
mit dem Abonnenten / der Abonnentin in Verbindung
setzten.
Für den Zeitraum des Lehrgangs werden den Teilnehmern und
Teilnehmerinnen zum Zwecke der Ausbildung zur Verfügung
gestellt:
(3) Zusätzliche Leistung bei Nichtbestehen der
Jägerprüfung
Das Jagdscheinseminar Gampe ist überzeugt von der Qualität
seines Angebotes und seiner Ausbildung. Sollte der Teilnehmer /
die Teilnehmerin trotz aller gemeinsamer Bemühungen, den
Teilnehmer / die Teilnehmerin erfolgreich auf die Jägerprüfung
vorzubereiten, die Jägerprüfung nicht bestehen, gewährt das
Jagdscheinseminar Gampe dem Teilnehmer / der Teilnehmerin
folgende Leistungen:
Zu den gemeinsamen Bemühungen gehört auch, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die untenstehend beschriebenen Obliegenheiten einhält.
§ 4 Zeit und Ort der
Lehrgangsdurchführung
(1) Beginn, Dauer und Beendigung des Kurses ergeben sich aus
der Beschreibung des Seminars. Die Seminardauer beträgt in der
Regel etwa 8 Monate. Der Ort der Schulung ergibt sich ebenfalls
aus der Seminarbeschreibung.
(2) Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich situations- und
ausbildungsangepasste Änderungen im Ausbildungsverlauf oder in
den Örtlichkeiten (z.B. Schießtermine, Wahl des Schießstandes,
Besuch eines Ausbildungsreviers, etc.) vor.
§ 5 Lehrpersonal
Die theoretische und/oder praktische Schulung wird durch vom
Jagdscheinseminar Gampe gestellte Dozenten und Ausbilder
gewährleistet. Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich sich
vor, auch während eines laufenden Kurses das Lehrpersonal zu
wechseln, wenn es zur Erreichung des Ausbildungsziels
zweckdienlich erscheint.
§ 6 Änderung der Leistungszeit
(1) Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich vor, die
Durchführung der Schulung zu ändern, wenn bis spätestens 14
Kalendertage vor vereinbartem Kursbeginn:
(2) Im Fall einer Änderung der Leistungszeit hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Recht, sich für einen späteren gleichwertigen Kurs anzumelden. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
§ 7 Informationspflicht des Teilnehmers / der
Teilnehmerin
(1) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, dem
Jagdscheinseminar Gampe vor Kursbeginn Einschränkungen oder
Umstände physischer oder psychischer Art mitzuteilen, die für
die Sicherheit des Teilnehmern / der Teilnehmerin oder anderen
Teilnehmern, des Lehrpersonals oder anderer Personen während
der Unterrichtsdurchführung, insbesondere der praktischen
Schießausbildung, von Bedeutung sein können (z.B. Epilepsie,
Asthma, Herz-/Kreislaufschwächen, Allergien gegen Lebensmittel
oder z.B. Bienenstiche, Depressionen oder Angstzustände etc.)
oder vom Jagdscheinseminar Gampe während der
Unterrichtsdurchführung oder möglicherweise während der
Jägerprüfung besonders berücksichtigt werden sollen.
(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, dem Jagdscheinseminar Gampe Umstände mitzuteilen, aus den sich Gründe zur Verneinung der erforderlichen Zuverlässigkeit oder Eignung nach Überprüfung durch die zuständige Behörde (BJagdG, WaffG) ergeben können. Als Gründe, die gegen die Zuverlässigkeit sprechen kommen u. a. in Betracht: negative Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, des Verfassungsschutzamtes, des staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und der örtlichen Polizeibehörde.
§ 8 Beibringung des Antrages zur Zulassung zur
Jägerprüfung zwecks Erlangung des ersten
Jagdscheins durch den Teilnehmer / die
Teilnehmerin
(1) Wesentliche Grundlage zur Teilnahme an der Jägerprüfung ist
das Vorlegen eines Antrages auf Erstzulassung zur Jägerprüfung
zwecks Erlangung des ersten Jagdscheines des Landkreises
Lüneburg des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat spätestens zum 15.
Januar des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres den Antrag
einzureichen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein und
darf am Tag der Prüfung nicht älter als 6 Monate sein. Der
Antrag muss im Original vorliegen. Die Zurverfügungstellung und
hierfür entstehende Kosten obliegen dem Teilnehmer / der
Teilnehmerin.
(3) Ein Antrag auf Erstzulassung zur Jägerprüfung wird dem
Teilnehmer / der Teilnehmerin mit der Anmeldebestätigung
ausgehändigt.
(4) Antragsteller(innen), die nicht im Landkreis Lüneburg mit Hauptwohnsitz wohnhaft sind, haben die erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde selbst zu veranlassen.
§ 9 Mitwirkungsobliegenheit des Teilnehmers / der
Teilnehmerin
Für den Teilnehmer / die Teilnehmerin besteht die Obliegenheit,
regelmäßig an dem Unterricht in guter körperlicher Verfassung
teilzunehmen, dem Unterricht konzentriert zu folgen und
intensiv und aktiv mitzuarbeiten sowie durch sein soziales
Verhalten in der Gruppe und gegenüber dem Lehrpersonal zu einem
störungsfreien und harmonischen Unterrichtsablauf
beizutragen.
§ 10 Obliegenheiten des Jagdscheinseminars
Gampe
(1) Das Jagdscheinseminar Gampe gibt keine Erfolgsgarantie für
das Bestehen der Jägerprüfung.
(2) Das Jagdscheinseminar Gampe wird aufgrund der langjährigen
Erfahrungen eine optimale Prüfungsvorbereitung bieten.
(3) Ferner übernimmt das Jagdscheinseminar Gampe ebenfalls
nicht die Gewähr dafür, dass sowohl die Stellungnahmen der
Polizei, des Verfassungsschutzamtes sowie des
Einwohnermeldeamtes fristgerecht und rechtzeitig bearbeitet
werden. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist für die
Rechtzeitigkeit des Vorliegens der erforderlichen Unterlagen
zur Zulassung zur Jagdprüfung selbst verantwortlich.
(4) Das Jagdscheinseminar Gampe leitet die Prüfungsgebühr für
die Teilnahme an der Jägerprüfung an den zuständigen Landkreis
Lüneburg weiter, sobald die Seminargebühr von dem Teilnehmer /
der Teilnehmerin vollständig entrichtet worden ist.
§ 11 Preis
Der Preis des Seminars ergibt sich aus der von dem
Jagdscheinseminar Gampe dargestellten Seminarbeschreibung. Die
Seminargebühr setzt sich zusammen aus:
Zu beachten ist, dass Kosten für Munition, Fahrtkosten, ggf. fällige Eintrittsgelder und Fahrtkosten nicht vom Seminarpreis erfasst sind. Die für die Schießausbildung erforderliche Munition wird in Sammelbestellung gemessen an Qualität und Preis zum jeweils günstigsten Angebot geordert, bis zum Verbrauch gemäß waffenrechtlichen Bestimmungen gelagert und ohne Aufschlag den Teilnehmer(inne)n zur Verfügung gestellt. Der/die Teilnehmer entrichtet den für ihn / sie anteiligen Betrag direkt an den Vertreiber.
§ 12 Vorleistungspflicht des Teilnehmern / der
Teilnehmerin und Fälligkeit
Eine Anzahlung in Höhe von 650,00 € des Gesamtbetrages wird 10
Kalendertage nach Absendung der Anmeldebestätigung fällig. Die
Restzahlung in Höhe von 1.500,00 € wird am 03. Januar des auf
den Seminarbeginn folgenden Jahres fällig.
§ 13 Vergütung bei Nicht-Teilnahme am
Unterricht
Nimmt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin an den angebotenen
theoretischen oder praktischen Unterrichts- /
Ausbildungseinheiten, gleich aus welchen Gründen, nicht teil,
sind die vereinbarte Lehrgangsgebühr und die Kostenpauschalen
dennoch zu entrichten. Ein Anspruch auf Freistellung bzw.
Erstattung besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen können
nach Absprache mit dem Jagdscheinseminar Gampe für das
nachfolgende Seminar angerechnet werden.
§ 14 Rücktritt bzw. Kündigung
(1) Der Rücktritt oder die Kündigung des Teilnehmers / der
Teilnehmerin ist ausgeschlossen, soweit deren Grund nicht in
einer von dem Jagdscheinseminar Gampe zu vertretenden
Pflichtverletzung gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin
besteht. Die gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen
Kündigung bleiben unberührt.
(2) Bei Vorliegen einer Erkrankung, gravierender beruflicher
Gründe oder schwerwiegender familiärer Gründe kann der
Teilnehmer / die Teilnehmerin an einem nachfolgenden Seminar
teilnehmen, die geleisteten Zahlungen werden darauf
angerechnet. Bei einem Rücktritt aufgrund schwerwiegender
Erkrankung ist ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen.
Gravierende berufliche oder schwerwiegende familiäre Gründe
sind glaubhaft zu machen.
(3) Erfolgt der Rücktritt vor dem 03. Januar des auf den
Seminarbeginn folgenden Jahres und erklärt der Teilnehmer / die
Teilnehmerin, nicht das Angebot zur Teilnahme an dem
nachfolgenden Seminar wahrnehmen zu wollen, erhebt das
Jagdscheinseminar Gampe eine Aufwandspauschale in Höhe von
50 % der Seminargebühr exklusive der
Prüfungsgebühr. Sind bereits Zahlungen erfolgt, wird
die Aufwandspauschale von dem Gutschriftbetrag abgezogen.
Bestehendes Guthaben wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin
erstattet.
(4) Teilnehmer(innen), denen die Untere Jagdbehörde aufgrund ihrer Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Person keine Zulassung zur Jägerprüfung erteilt, werden von der weiteren Seminarteilnahme ausgeschlossen. Sind dem / der Teilnehmer(in) die Gründe, die gegen die erforderliche Zuverlässigkeit sprechen, bereits zu Seminarbeginn bekannt oder hätte er / sie davon Kenntnis haben können und hat er sie entgegen seiner Mitteilungspflicht verschwiegen (§ 7 der AGB), erfolgt keine Erstattung der bis dahin geleisteten Seminargebühren.
(5) Erfolgt der Rücktritt nach dem 02. Januar des auf den Seminarbeginn folgenden Jahres und erklärt der Teilnehmer / die Teilnehmerin, nicht das Angebot zur Teilnahme an dem nachfolgenden Seminar wahrnehmen zu wollen, erfolgt keine Erstattung der Seminargebühr.
§ 15 Haftung
(1) Die Parteien haften einander im Falle von Arglist und
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt bleibt auch die Haftung
für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, für Ansprüche
aufgrund gesetzlicher Produkthaftung und für Personenschäden
und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere
Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen
Pflichtverletzung des Jagdscheinseminars Gampe oder einer
leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
(3) Das Jagdscheinseminar Gampe übernimmt keine Haftung für
Schäden, die allein von anderen Teilnehmern / Teilnehmerinnen
verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die an
oder durch vom / von der Teilnehmer / Teilnehmerin zum Seminar
oder sonstigen Veranstaltungen des Jagdscheinseminars
mitgebrachten Waffen, Munition, Ferngläsern und dergleichen
verursacht werden. Der / die Teilnehmer / Teilnehmerin stellt
das Jagdscheinseminar Gampe von Schadenersatzansprüchen anderer
Lehrgangsteilnehmer/innen oder Dritter für vom / von der
Teilnehmer/in allein verursachten Schäden frei.
(4) Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Jangdscheinseminar
Gampe sind ausgeschlossen, soweit die Durchführung des Seminars
aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich
wird.
§ 16 Bild – und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Jagdscheinseminars Gampe
gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann das
Jagdscheinseminar Gampe den Teilnehmer / die Teilnehmerin von
dem weiteren Unterricht ausschließen.
Das Jagdscheinseminar Gampe behält sich vor, Bilder oder Videos
der Lehrgangsteilnehmer, die im Zusammenhang mit der Ausbildung
gemacht werden, für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen oder in
Einzelfällen im Internet zu veröffentlichen. Diesbezüglich wird
das Jagdscheinseminar Gampe eine gesonderte freiwillige
Einwilligungserklärung des jeweils betreffenden Teilnehmers
einholen.
§ 17 Persönliche Daten
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass
seine / ihre Daten zur Bearbeitung und Verwaltung EDV-technisch
gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe
erfolgt ausschließlich an die Prüfungskommission und den
Deutschen Landwirtschaftsverlag zur Versendung einer
Zeitschrift.