Die Jägerprüfung ist durch die derzeit geltende Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung des Landes Niedersachsen vom 30. August 2005 geregelt (Prüfungsordnung). Sie findet vor der jeweils zuständigen Unteren Jagdbehörde statt, bei uns ist das der Landkreis Lüneburg als Untere Jagdbehörde.
Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte: a) Prüfung im jagdlichen Schießen, b) schriftliche Prüfung in den 5 Fachgebieten, c) mündlich-praktische Prüfung in den 5 Fachgebieten.
Unter Leitung des Kreisjägermeisters wird die Prüfungskommission gebildet. Aus den Mitgliedern der Prüfungskommission wird zu jeder Prüfung für jedes Fachgebiet ein Prüfungsausschuss bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern gebildet (das sind die Prüfer). Der Kreisjägermeister bestimmt den Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses.
1. Prüfung im jagdlichen Schießen
Die Schießprüfung erfolgt in drei Disziplinen:
a) Büchsenschießen stehend angestrichen auf die Rehbockscheibe, Entfernung 100 m, Mindestkaliber 6,5 mm und Mindestenergie 2000 J Anforderungen: mit 5 Schüssen müssen mindestens mindestens 25 von 50 Ringen erreicht werden
b) Büchsenschießen stehend freihändig auf die flüchtige Überläuferscheibe, Entfernung 50 - 60 m, Mindestkaliber .222 Remington Anforderungen: mit 5 Schüssen müssen mindestens 2 Wertungstreffer erzielt werden
c) Flintenschießen Skeet oder Trap auf 15 Wurfscheiben mit jeweils höchstens zwei Schüssen Anforderungen: mindestens 5 von 15 Wurfscheiben müssen getroffen werden
2. Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt in den 5 Fachgebieten: a) Wildtierkunde, b) Jagdwaffen und Fanggeräte, c) Naturschutz - Hege - Jagdbetrieb, d) Behandlung erlegtes Wild - Wildkrankheiten - Jagdhundewesen - jagdliches Brauchtum, e) Jagdrecht und verwandtes Recht
Zu jedem Fachgebiet müssen 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Die Bearbeitungszeit je Fachgebiet beträgt 30 Minuten. Die Antworten werden mit Punkten bewertet (2 - 1 - 0 Punkte), wobei vollständig richtige Antworten mit 2 Punkten bewertet werden. Es können 40 Punkte erreicht werden (= Note sehr gut bzw. 1), für die Note ausreichend bzw. 4 müssen mindestens 28 Punkte erzielt werden. Das entspricht 70 % richtige Antworten in jedem Fachgebiet.
3. mündlich-praktische Prüfung
Die mündlich-praktische Prüfung findet in einem Jagdrevier statt und erstreckt sich auf die o. g. fünf Fachgebiete. Für jedes Fachgebiet wird ein Prüfungsstand errichtet, der von jeweils einem Prüfungsausschuss besetzt ist. An jedem Prüfungsstand wird jeweils ein Prüfling der Prüfung unterzogen.
Zu Beginn der Prüfung werden den Prüflingen fünf Jagdsignale vorgespielt. Hieraus muss er die sicherheitsrelevanten Jagdleitsignale erkennen. Erkennt er sie nicht, ist die mündlich-praktische Prüfung an dieser Stelle als nicht bestanden beendet.
Anschließend erfolgt die Prüfung an den Prüfungsständen. Hier werden durch den jeweiligen Prüfungsausschuss die Prüfungsergebnisse mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Fehler bei der Waffenhandhabung, die den Prüfling selbst oder andere gefährdet hätten, führen zum Nichtbestehen der Prüfung.
Das Prüfungsergebnis
Zur Ermittlung des Prüfungsergebnisses wird aus den Noten der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung das arithmetische Mittel gebildet.
Die Jägerprüfung ist bei folgenden Ergebnissen nicht bestanden: a) der Mittelwert der Ergebnisse aus jeweils schriftlicher und mündlich-praktischer Leistung in den Fachgebieten 1 und 2 ist schlechter als 4,4 b) der Mittelwert aller Ergebnisse der mündlich-praktischen Prüfungen ist schlechter als 4,4 c) der Mittelwert aller Noten aus der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung ist schlechter als 4,4
Die Fachgebiete 1 (Wildtierkunde) und 2 (Waffen und Fanggeräte) sind sogenannte Sperrfächer, die für sich allein mit der Note mind. 4,4 bestanden werden müssen. Mangelhafte Prüfungsleistungen können hier nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden.
Novellierung der Prüfungsordnung
Das zuständige Ministerium beabsichtigt die bestehende Prüfungsordnung zu ändern, ein Entwurf liegt bereits vor.
Demnach sollen folgende wichtige Eckpunkte hierin enthalten sein:
a) Zulassung zur Prüfung: Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 130 Stunden theoretischem Unterricht in den Fachgebieten. (Unser Seminar umfasst ca. 150 Stunden theoretischen Unterricht)
b) Höhere Anforderungen an die Leistungen der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung: - jedes Fachgebiet muss mit mindestens ausreichender Leistung (Note 4) bestanden werden - schriftliche und mündlich-praktische Leistungen können nicht mehr gegeneinander ausgeglichen werden - als zusätzliches Fachgebiet wird Lebensmittelgewinnung - Wildkrankheiten - Hygiene in die Prüfungen aufgenommen
Wann genau mit der Änderung zu rechnen ist, kann nicht gesagt werden, aber unser Seminar ist mit seinen Inhalten und dem Ausbildungs-umfang bereits an diese Prüfungsbedingungen ausgerichtet.